Am 28. Juni 2025 beginnt in Deutschland ein neues Kapitel für die digitale Teilhabe. An diesem Tag tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – also so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen gut genutzt werden können.
Das Ziel des Gesetzes ist klar: Alle Menschen sollen gleichberechtigt Zugang zu digitalen Angeboten wie Webseiten, Online-Shops, Apps oder Geldautomaten haben. Das ist sowohl ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion, als auch eine Chance für Unternehmen, neue Kundinnen und Kunden zu erreichen und ihre Angebote für alle benutzerfreundlicher zu machen.
In diesem Beitrag erklären wir, was Unternehmen jetzt tun sollten, um die neuen Anforderungen umzusetzen – einfach und verständlich erklärt.
Das Video zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in diesem Beitrag wurde erstellt vom Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen und der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Das Urheberrecht liegt bei den erstellenden Behörden und den beteiligten Personen.
Inhaltsverzeichnis
Pflichten kennen und Zielgruppe verstehen
- Rechtsanalyse vornehmen: Klären Sie, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung unter das BFSG fällt – zum Beispiel E-Commerce-Plattformen, Selbstbedienungsterminals, mobile Apps, Hardware mit digitaler Oberfläche.
- Zielgruppenperspektive einnehmen: Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle.
Das Gesetz betrifft viele digitale Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Webseiten, Online-Shops, mobile Apps, E-Books oder Selbstbedienungsautomaten. Wer solche Angebote für Kundinnen und Kunden bereitstellt, muss sie ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten.
Wichtig ist auch, die Zielgruppe zu verstehen. Barrierefreiheit hilft Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Menschen, Menschen mit wenig technischer Erfahrung oder mit Sprach-Barrieren profitieren davon. Barrierefreie Angebote sind oft einfacher, klarer und besser zu bedienen – für alle.
Barrierefreiheit zum strategischen Ziel machen
- Verankern Sie Barrierefreiheit in Ihrer Digital-Strategie und nicht als kurzfristiges Projekt.
- Benennen Sie eine intern verantwortliche Person (zum Beispiel „Accessibility Officer“) oder ein interdisziplinäres Team.
Barrierefreiheit sollte nicht als kurzfristiges Projekt gesehen werden. Sie ist ein wichtiger Teil der digitalen Zukunft und sollte daher fest in der Strategie des Unternehmens verankert sein. Das bedeutet: Es reicht nicht, jetzt schnell einige Änderungen zu machen. Unternehmen sollten Barrierefreiheit langfristig mitdenken – bei neuen Webseiten, Apps oder Produkten.
Ein erster Schritt ist, dass eine Person oder ein kleines Team im Unternehmen die Verantwortung für das Thema übernimmt. Diese Person sollte sich regelmäßig mit den Anforderungen beschäftigen und auch andere Mitarbeitende informieren und schulen.
Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitplant, spart später Zeit und Geld. Außerdem zeigt das Unternehmen, dass es sozial verantwortlich handelt. Das stärkt das Vertrauen bei Kundinnen und Kunden – und kann sogar ein Vorteil im Wettbewerb sein.
Bestandsaufnahme und Analyse
- Prüfen Sie bestehende Produkte, Prozesse und Inhalte auf Barrierefreiheit gemäß EN 301 549 (europäische Norm für Barrierefreiheit).
- Führen Sie Audits mit Tools und/oder externen Expert*innen durch, z. B. für Websites, Apps, PDF-Dokumente, Automaten.
Bevor Unternehmen mit der Umsetzung der Barrierefreiheit starten, sollten sie sich einen genauen Überblick verschaffen: Welche Produkte oder Angebote sind schon da? Und: Wie barrierefrei sind diese bisher?
Diese Überprüfung nennt man auch Bestandsaufnahme. Dabei schaut man sich zum Beispiel die Webseite, die App, PDF-Dokumente oder einen Ticket-Automaten an. Oft hilft es, mit Checklisten oder Prüfwerkzeugen zu arbeiten. Auch externe Fachleute für Barrierefreiheit können dabei unterstützen.
Im nächsten Schritt wird eine genaue Analye gefundener Lücken gemacht. Dabei geht es darum zu erkennen, wo noch etwas verbessert werden muss, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu entsprechen.
Diese Analyse ist wichtig, um klare Ziele und nächste Schritte festzulegen. Unternehmen sollten daraus eine konkrete Liste mit Aufgaben erstellen. So behalten sie den Überblick und können jetzt richtig handeln – Schritt für Schritt!
Technische und redaktionelle Maßnahmen planen
- Erstellen Sie eine Roadmap mit Meilensteinen.
- Setzen Sie auf barrierefreie Gestaltung (Design, Code, Inhalte) nach WCAG 2.1/2.2, PDF/UA, und anderen relevanten Standards.
- Schulen Sie interne Teams in barrierefreiem Design und Redaktionspraxis.
Wenn ein Unternehmen weiß, wo noch Barrieren bestehen, kann es gezielt handeln. Es ist wichtig, einen Plan mit klaren Schritten und Terminen zu machen. So weiß jeder im Team, was erledigt werden muss.
Dazu gehören zum Beispiel technische Maßnahmen: Webseiten und Apps sollten so gebaut sein, dass sie mit Tastatur und Vorlese-Programmen gut nutzbar sind. Farben müssen gut sichtbar sein. Bilder brauchen Alternativtexte, damit auch Menschen mit Sehbehinderung verstehen, was gezeigt wird.
Auch die Texte und Inhalte sollten barrierefrei sein. Das bedeutet: klare Sprache, übersichtliche Struktur und leicht verständliche Erklärungen. Auch PDFs und Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie für alle lesbar und ausfüllbar sind.
Je früher Unternehmen mit diesen Maßnahmen beginnen, desto leichter ist es, die Gesetze langristig einzuhalten und barrierefreie Angebote dauerhaft umzusetzen.
Relevante Partner einbinden
- Ziehen Sie Agenturen oder Beratungen hinzu, die auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert sind.
- Beziehen Sie Betroffenen-Vertretungen oder Test-Personen mit ein – z. B. in Form von Nutzertests.
Oft kommt es in der Praxis vor, dass Barrierefreiheit als Checkbox am Ende von einem Projekt steht. Auch wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, können Sie ihre Handlung jetzt signalisieren. Es bringt nichts, wenn die Verantwortung an andere Personen geschoben wird, ohne eine verbindliche Konsequenz oder Ziel-Erreichung zu definieren. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist jetzt rechtskräftig. Sie sollten das zum ernsthaften Anlass einer Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen nehmen!
Kommunikation und Dokumentation
- Stellen Sie eine Barrierefreiheits-Erklärung auf der Website oder in der Produkt-Dokumentation bereit, wie durch das Gesetz gefordert.
- Dokumentieren Sie Fortschritte, auch um Nachweispflichten gegenüber Marktüberwachungsbehörden zu erfüllen.
Barrierefreiheit endet nicht bei der Technik. Auch die Information über die Barrierefreiheit ist wichtig. Viele Menschen möchten wissen, wie gut ein Angebot zugänglich ist – und ob es Hilfe gibt, wenn etwas nicht funktioniert.
Deshalb verlangt das Gesetz eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung. Diese sollte zum Beispiel auf der Website leicht zu finden sein. In der Erklärung steht, was schon barrierefrei ist und wo es noch Probleme gibt. Es muss auch eine Kontakt-Möglichkeit für Rückmeldungen geben – zum Beispiel per E-Mail.
Auch die Dokumentation im Unternehmen ist wichtig. Unternehmen sollten genau festhalten, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, welche Prüfungen gemacht wurden und wie das Ergebnis war. Diese Unterlagen zeigen, dass das Unternehmen seine Pflichten ernst nimmt – zum Beispiel, wenn eine Behörde nachfragt.
Eine klare Kommunikation schafft Vertrauen – bei Kundinnen, Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
Monitoring und kontinuierliche Verbesserung
- Etablieren Sie ein internes Monitoring-System, z. B. mit regelmäßigen Prüfzyklen und Feedback-Mechanismen.
- Planen Sie langfristig Budgets ein, um Barrierefreiheit auch nach dem 28. Juni 2025 dauerhaft sicherzustellen.
Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe. Auch nach dem 28. Juni 2025 sollten Unternehmen regelmäßig prüfen, ob ihre Angebote noch barrierefrei sind. Technik und Inhalte verändern sich – deshalb ist es wichtig, dranzubleiben.
Ein gutes Unternehmen plant dafür feste Kontroll-Termine, zum Beispiel einmal pro Jahr. So kann rechtzeitig erkannt werden, wenn etwas nicht mehr gut funktioniert. Auch Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern helfen dabei, Probleme zu entdecken und zu lösen.
Es lohnt sich, ein einfaches System zur Überwachung aufzubauen – zum Beispiel mit kurzen Checklisten oder festen Zuständigkeiten im Team. Neue Projekte oder Produkte sollten von Anfang an barrierefrei geplant werden.
Wer regelmäßig prüft und verbessert, zeigt Verantwortung – und stellt sicher, dass alle Menschen das Angebot dauerhaft gut nutzen können. Das ist gesetzlich wichtig und ein Zeichen für Qualität und Fairness.
Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten.
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Am 28. Juni 2025 setzt das BFSG die EU-Richtlinie zum Europäischen Barrierefreiheitsakt (EAA) in deutsches Recht um.
Werde ich verklagt, wenn ich die Regeln noch nicht umgesetzt habe?
Nein, lassen Sie sich bitte nicht verängstigen! Nehmen Sie die Maßnahmen sehr ernst und zeigen Sie umgehende Handlungsbereitschaft. Nur ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin kann und darf ihren konkreten Fall juristisch beantworten.
Gibt es schnelle und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung?
Ja durchaus. Wir können Ihnen fachlich und seriös zuverlässige Empfehlungen zu ersten, hilfreichen Schritten aushändigen.
Wichtiges Fazit dieses Artikels und weitere Quellen-Angaben
Das Thema Barrierefreiheit ist in den letzten Jahren sehr vernachlässigt worden. Mit den Änderungen der Gesetze ergeben sich große Chancen für Unternehmen. Besonders große Risiken gibt es bei der Bewertung der Richtigkeit und Seriösität in der Beratung. Die aktuelle Marktlage und Situation bringt sehr viele neue Angebote an den Markt. Mit schnellen Kursen und Webinaren machen sich Beratungsfimen startklar und verkaufen ihre Dienstleistung zu hohen Preisen mit teilweise geringer Qualität. Fast das gesamte Wissen zum Thema Barrierefreiheit steht kostenlos zur Verfügung. Daher finden Sie bei ernsthaftem Interesse auch kostengünstige oder kostenfreie Quellen. Achten Sie auf die Herkunft der Informationen.
Quellen auf anderen Webseiten finden Sie unter:
Barrierefreiheit: Leitlinien helfen Unternehmen auf bmas.de
EUR-Lex auf der Website der Europäischen Union
Publikation Verordnung zum BFSG auf bmas.de (PDF-UA)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf bmas.de
Web Content Accessibility Guidelines auf w3.org
Quellen von A bis Z im Blog auf dieser Website finden Sie unter:
Accessibility Overlays machen Websites nicht barrierefrei!
Barrierefreie Farbkontraste | Prüfung und Verbesserung
Barrierefreie Verlinkungen zu Videos
Barrierefreie Schriftart Atkinson Hyperlegible
Bildschirm vorlesen für Windows, Mac, Android und iOS
Bilder ALT Text: Was es ist und wie ich es schreibe
Digitale Barrierefreiheit: Grundlagen und Wichtiges erklärt
SEO und Digitale Barrierefreiheit
Tastaturnavigation bringt Zugang zu Websites
Untertitel in Videos erstellen
Wichtig: European Accessibility Act 2025 (EAA)
Was ist ein Barrierefreies PDF-Dokument?
Websites auf Barrierefreiheit testen
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