Was soll laut BFSG in einer Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?

Laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) muss ein Unternehmen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Die Seite kann auch Information zur Barrierefreiheit genannt werden. Diese Erklärung soll für Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbar machen, inwieweit ein Produkt oder eine Dienstleistung barrierefrei ist. Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an § 5 BFSG und § 3 der BFSGV (Verordnung zum BFSG). Die Erklärung muss leicht zugänglich, verständlich und aktuell sein.

Kleiner „Fun-Fact“ an dieser Stelle: Unsere eigene Information zur Barrierefreiheit wurde am 30. November 2020 veröffentlicht. Der Inhalt kann auf Wunsch ebenfalls für eine inhaltliche Formulierung daran angelehnt werden. Erwähnen Sie dabei bitte die Quelle.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt in diesem Artikel ersetzt keine Rechtsberatung! Angaben in der Information oder Erklärung zur Barrierefreiheit können rechtliche Auswirkungen haben. Der Inhalt kann sich in den nächsten Monaten ändern. Sie können am Beginn des Artikels sehen, an welchem Datum der Inhalt aktualisiert wurde.

Folgende Inhalte sind verpflichtend oder empfohlen:

Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Angaben

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Produkt oder Dienstleistung, auf die sich die Erklärung bezieht

Bewertungsstand der Barrierefreiheit

  • Ob das Produkt vollständig, teilweise oder nicht barrierefrei ist
  • Welche Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllt und nicht erfüllt werden
  • Angabe, auf welche Normen und Standards Bezug genommen wurde (z. B. EN 301 549)

Erstellungsdatum und Aktualität

  • Datum der letzten Überprüfung oder Erstellung
  • Hinweis, wie regelmäßig die Erklärung aktualisiert wird

Kontaktmöglichkeit für Feedback

  • Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, Barrieren zu melden
  • E-Mail-Adresse, Online-Formular oder Telefonnummer
  • Hinweis auf die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens zum Beispiel bei der Schlichtungsstelle BGG

Empfohlene Ergänzungen

  • Beschreibung der eingesetzten Methoden zur Bewertung der Barrierefreiheit (Selbstbewertung, Test durch Dritte etc.)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Link zu Hilfs-Angeboten oder weiterführenden Informationen

Weiterführende Links zur Orientierung

Die Anforderungen an die Inhalte der Barrierefreiheitserklärung öffentlicher Stellen weichen inhaltlich ab. Dennoch möchten wir die Quelle an dieser Stelle thematisch erwähnen. Für Unternehmen sind jedoch nicht alle Angaben notwendig. Wenn Sie weiter recherchieren werden Sie vielleicht auch die Frage „Muster Erklärung zur Barrierefreiheit“ stellen. Wir möchten zum Ende dieses kurzen Beitrags erneut darauf hinweisen, dass es nach unserem jetzigen Stand des Wissens noch keine offiziellen Vorlagen gibt. Nutzen Sie als seriöse Quelle auch die Inhalte der Bundesfachstelle Barrierefreiheit für Ihre weitere Recherche!

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